Zivilrecht und Strafrecht – eine verhängnisvolle Affäre
In der Juristerei ist es wie im richtigen Leben:
Nur ein Blick über den Tellerrand einzelner Bereiche hinaus
führt langfristig zum Erfolg. Deshalb hat sich die
Rechtsanwaltskanzlei Setzwein auf die Verflechtung zwischen
Zivil- und Strafrecht spezialisiert, denn leichter, als man
denkt, gerät man vom Nadelstreifen in den Streifenanzug.
Rechtsanwalt Setzwein steht Ihnen in allen Fragen des Immobilien-
und Arbeitsrechts, als Strafverteidiger und in der Compliance-Beratung
ebenso professionell wie menschlich zur Seite. Entsprechende
Qualifikationen und langjährige Erfahrung bilden den Grundstock
dafür. So ist Rechtsanwalt Setzwein ausgewiesener Fachanwalt für
Miet- und Wohneigentumsrecht ebenso wie für Strafrecht. Seit
1998 führt er den Vorsitz des Bayerischen Wohnungs- und
Grundeigentümerverbands Weilheim.
In unserer Kanzlei finden Selbstständige, Privatpersonen und
Unternehmer stets ein offenes Ohr, ein offenes Lächeln und ein
offenes Gesetzbuch. Dabei geht es letztlich nur um zwei Dinge:
die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Doch was so einfach
klingt, füllt ganze Bände juristischer Spitzfindigkeiten.
Solche Spitzfindigkeiten sind es, die Zivil- und Strafrecht so
eng aneinander binden. Ob bei Immobiliengeschäften, als
Unternehmer oder Arbeitnehmer, überall müssen Sie Entscheidungen
treffen, bei denen auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
beachtet werden muss. Rechtsanwalt Setzwein und sein Team
kultivieren diesen Weitblick, der Verträgen und Aktivitäten
umfassende Rechtssicherheit gibt. Achten Sie an den
entsprechenden Stellen dieser Homepage auf die Fallbeispiele „Justitias
gesammeltes Wägegut“, wo die komplexen Zusammenhänge zwischen
Zivil- und Strafrecht anschaulich werden.
Weil das Recht bei unseren Schwerpunkten natürlich nicht aufhört,
stimmen wir uns von Fall zu Fall mit zuverlässigen
Kooperationspartnern ab. So können wir für Sie schnelle
Querverbindungen zu den Bereichen Erbrecht, Familienrecht,
Steuerrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht und
Verwaltungsrecht herstellen.
Zum Schluss möchten wir das erwähnen, was für Sie ganz oben
steht: die Serviceorientierung. Bei uns meint sie die
telefonische Erstberatung, zeitnahe
Besprechungstermine in der Kanzlei, Erreichbarkeit auch
außerhalb der Kernarbeitszeiten sowie die regelmäßige
Information über den Fortgang Ihres Verfahrens. Der Erfolg gibt
uns Recht. Rufen Sie einfach an, wenn Sie zu dem Ihrigen kommen
möchten. |